Beispielbild Entwurfsplanung
Bei der Planung des Radschnellwegs RS14 ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die Entwurfsunterlagen wurden vom Planungsbüro fertiggestellt. Sie sind das Ergebnis intensiver fachlicher Abstimmungen und bilden die Grundlage für die weiteren Schritte auf dem Weg zur Umsetzung.
Aufbauend auf der Variantenuntersuchung, in der die sogenannte Vorzugstrasse festgelegt wurde, ist die Trasse damit nun im Detail ausgearbeitet. Im nächsten Schritt durchlaufen die Entwurfsunterlagen eine verwaltungsinterne Anhörung und eine Beteiligung der politischen Gremien.
Was passiert eigentlich in der Entwurfsplanung?
Während in den frühen Planungsphasen vor allem die Frage im Vordergrund stand, wo der Radschnellweg grundsätzlich verlaufen soll, geht es in der Entwurfsplanung um das Wie im Detail. Die zuvor abgestimmte Vorzugstrasse wird hier konkret ausgeplant: Die Fahrbahnbreite, Oberflächen, Markierungen, die Gestaltung von Knotenpunkten und Querungen sowie notwendige Bauwerke werden bis ins Detail durchdacht. Dabei spielen auch die besonderen Qualitätsanforderungen an Radschnellwege eine Rolle – etwa durchgängige Breiten, eine möglichst kreuzungsarme und sichere Führung sowie ein hoher Fahrkomfort. Aus einer Linie auf der Karte wird so ein technisch durchgeplantes Vorhaben.
Konkret umfassen die nun erstellten Unterlagen die Verkehrsanlagenplanung, die Planung der erforderlichen Brückenbauwerke, umfangreiche Umweltuntersuchungen sowie die überarbeitete Kostenschätzung.
Wie geht es weiter?
Die Unterlagen werden nun an die vom Radschnellweg betroffenen Behörden weitergegeben; darunter die beteiligten Städte, weitere Fachämter im Landratsamt sowie das Regierungspräsidium. Sie sind gebeten, die Planung fachlich zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.
Im Anschluss befassen sich die politischen Gremien mit der Entwurfsplanung: Sowohl der Kreistag als auch die betroffenen Gemeinderäte werden über den weiteren Weg beraten.
Über die nächsten Schritte halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

