Was zeichnet den RS14 aus?
Der geplante Radschnellweg im Landkreis Göppingen verläuft durch das dicht besiedelte Filstal. Entlang der Fils reihen sich nicht nur viele Wohn- und Arbeitsorte, sondern auch Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen wie an einer Perlenkette auf. Der Radschnellweg verläuft von Ebersbach an der Fils über Uhingen, Göppingen, Eislingen und Salach bis Süßen und umfasst eine Gesamtlänge von 22 km.
Ziel des ambitionierten Vorhabens ist, mit der Radschnellverbindung im Filstal die Infrastruktur im Alltagsverkehr auf dieser zentralen Achse im Landkreis deutlich zu verbessern. Die Achse weist mit den bereits vorhandenen Straßenverbindungen sowie der Bahnstrecke eine hohe Verkehrsbelastung auf.
Die neue Radverkehrsinfrastruktur soll eine möglichst kreuzungsfreie, durchgängige Verbindung herstellen, die Radfahren attraktiv, komfortabel und sicherer macht. Der Landkreis möchte den Anteil des Radverkehrs unter den Verkehrsträgern weiter steigern und strebt die Verlagerung des Verkehrsaufkommens in Richtung Fahrrad an.
Bund und Land fördern die aktuelle Planung mit Mitteln in Höhe von insgesamt rd. 3,2 Mio. €. Das entspricht 87,5 % der geschätzten Planungskosten. Die restlichen Planungskosten trägt der Landkreis Göppingen.
In der Machbarkeitsstudie wurde ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,7 ermittelt. Damit ist der gesamtwirtschaftliche Nutzen des Radschnellweges im Filstal deutlich höher als seine Investitionskosten.
Wo soll der RS14 verlaufen?
Um welche Abschnitte geht es?
Grundlage der Vorzugstrasse
In den Jahren 2017 bis 2019 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Radschnellweg im Filstal erstellt. Dabei wurde für die Achse von Ebersbach an der Fils bis Geislingen an der Steige untersucht, ob ein Radschnellweg realisierbar wäre. Es wurden verschiedene Trassen untersucht und eine Vorzugstrasse definiert. Bei der Untersuchung wurden als Kriterien unter anderem der Anschluss an Wohngebiete, die Anzahl der Schulen im Umkreis, der Streckenanteil, der den baulichen Radschnellwegstandard erfüllen kann, und der bauliche Aufwand herangezogen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit Kosten-Nutzen-Abschätzung fiel positiv aus.
Die Machbarkeitsstudie können Sie unter „Downloads und Links“ einsehen.
Genauere Informationen zu den Qualitätsstandards für Radschnellwege erhalten Sie hier.
Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie haben sich die Kommunen Geislingen an der Steige, Kuchen und Gingen an der Fils gegen eine Aufnahme der Planung auf ihren Gemarkungen entschieden. Eine daraufhin für den verkürzten Streckenabschnitt von Ebersbach bis Süßen aktualisierte Kosten-Nutzen-Abschätzung ist weiterhin eindeutig positiv ausgefallen.
Aufbauend auf der Vorzugstrasse aus der Machbarkeitsstudie wird die Planung auf der Strecke zwischen Ebersbach und Süßen daher weiterverfolgt.
Zur Bündelung von Ressourcen und aus organisatorischen Gründen ergaben sich mehrere Streckenabschnitte in unterschiedlicher Zuständigkeit:
Abschnitt Reichenbach bis Ebersbach Kläranlage (fertiggestellt)
Den ersten Abschnitt von Reichenbach kommend bis zur Kläranlage Ebersbach hat das Land Baden-Württemberg bereits als Demonstrationsteilstück des Radschnellwegs ausgebaut und im September 2021 fertiggestellt.
Abschnitt Ebersbach Kläranlage bis Filsquerung (im Bau)
Die Planung und Realisierung inklusive einer neuen Filsquerung in Ebersbach hat das gemeinsame Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg übernommen.
Visualisierung der zu bauenden Filsquerung, Blick von Süd-Westen. Bildquelle: Fa. Gottlob Rommel Stuttgart und Straßenbauamt der Landkreise Esslingen und Göppingen
Abschnitt Ebersbach bis Eislingen (in Planung)
Der Landkreis Göppingen ist zuständig für die Planung des Radschnellwegs zwischen Ebersbach und Eislingen. Bei der Vorplanung wurde der Streckenverlauf – abgeleitet aus der Machbarkeitsstudie – finalisiert. In der aktuellen Entwurfsplanung werden die Planungen konkretisiert. Beispielsweise wird festgelegt, wie breit der Radschnellweg an welcher Stelle wird, wie Querungen sicher gestaltet werden können und wie Fuß- und Radverkehr gut geführt werden können. Wie genau ein Radschnellweg aussehen kann, sehen Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat sich nach Fertigstellung der Vorplanung gegen eine Fortsetzung der Planung auf Gemarkung Uhingen ausgesprochen. Hier ruht die Planung im Moment.
Auf Gemarkung der großen Kreisstadt Göppingen erfolgt die Planung in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung.
Abschnitt Eislingen bis Süßen (im Bau)
In Eislingen knüpft daran der Rückbau der alten B10 an. Für diese Rückbauplanung ist das Land Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Stuttgart) zuständig. Dabei wurde auf der Nordseite der Landesstraße eine Radschnellverbindung angelegt.
Welche Planungsphasen gibt es?
Von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Nutzung sind mehrere Planungsphasen zu durchlaufen.
Vorplanung: Die Vorzugsvariante aus der Machbarkeitsstudie wird weiterführend untersucht. Verschiedene Untervarianten werden miteinander verglichen und bewertet. Abschließend wird eine finale Trasse festgelegt.
Entwurfsplanung: Die Trasse wird detailliert ausgearbeitet.
Genehmigungsplanung: Im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren soll für die einzelnen Abschnitte der Trasse Baurecht erlangt werden.
Ausführungsplanung: Erstellung von ausführungsreifen Plänen des Radschnellweges. Die Planungsphase zum Projekt wird abgeschlossen.
Bauvorbereitung: Der Bau des Radschnellweges wird an Bauunternehmen vergeben.
Was ist bisher geschehen?
- April 2016: Offener Brief des ADFC Kreisverband fordert Radschnellweg von Göppingen nach Eislingen
- 2017-2019: Erstellung der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg
- Im Rahmen einer umfassenden Variantenbewertung wurden in vier Untersuchungsabschnitten insgesamt 11 mögliche Trassenführungen untersucht und bewertet. Die Vorzugstrasse wurde im Sommer 2019 auf Basis der Variantenbewertung und in Abstimmung mit allen Beteiligten definiert. Auf dieser Grundlage wurden anschließend die Maßnahmenplanung, die Potentialanalyse und die Kosten-Nutzen-Abschätzung durchgeführt.
- 2018: Potentialanalyse für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg, insgesamt 70 Korridore für mögliche Radschnellverbindungen wurden identifiziert. Die Ergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar: radschnellverbindungen-bw.de
- 2020: Politischer Beschluss im Kreistag: Der Landkreis trägt die gesamte Kofinanzierung für die Planung, der Förderantrag wird gestellt
- 2021: Bewilligung der Förderung und Beginn der Planung mit einem Vergabeverfahren für die Planungsleistungen
- 2022-2023: Grundlagenermittlung und Vorplanung, inkl. mehrerer öffentlicher Veranstaltungen für die interessierte Bevölkerung
- Mitte 2023: Im Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreistags sowie in den Gemeinderäten der Städte Ebersbach, Göppingen und Eislingen wird der Vorplanung zugestimmt. Damit wird der Streckenverlauf fixiert und die Entwurfsplanung kann beginnen.
- Aktuell: Die Entwurfspläne werden erstellt und mit den Trägern öffentlicher Belange abstimmt.
Welche politischen Beschlüsse waren entscheidend?
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistags hat für das zukunftsweisende Projekt am 20. Oktober 2020 mit großer Mehrheit die volle Kofinanzierung des Planungsaufwands beschlossen. Bund und Land übernehmen 87,5% der Planungskosten. Die kommunale Kofinanzierung durch den Landkreis liegt somit bei 12,5% der Kosten. Es wird von Planungskosten in Höhe von rd. 3,6 Mio. Euro ausgegangen.
Der Vorplanung wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistages am 09.05.2023 zugestimmt. In den Gremien der Städte Ebersbach, Göppingen und Eislingen wurde der Vorplanung Mitte 2023 ebenfalls zugestimmt. Für diese Gemarkungen läuft seitdem die Entwurfsplanung.
Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat sich nach mehreren, intensiven Beratungen gegen die Vorplanung ausgesprochen. Dieses Votum führt zu einer Unterbrechung der Planung auf der Gemarkung Uhingen. Nach Abstimmung mit dem Land als Fördermittelgeber wird die Planung für die anderen Streckenabschnitte jedoch fortgesetzt.
Wie geht es nach der Planung weiter?
Planung
Für die Realisierung einer Radschnellverbindung sind die standardisierten Verfahren zur Schaffung von Baurecht, Bebauungsplan oder Planfeststellung notwendig. Diese sind für die Abwägung der vielfältigen Belange und die Unterstützung von Grunderwerb relevant.
Umsetzung
Nachdem das Baurecht geschaffen wurde, kann der Bau angestoßen werden.
Dazu zählt die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel über Förder- und Eigenmittel, eine detaillierte umsetzungsbezogene Planung des Baus und die Vergabe von Bauleistungen. Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Tunnel sind der (planerische und finanzielle) Kern eines Radschnellverbindungsprojekts. Sie stellen Zwangspunkte bei der Idealverbindung dar. Bisher liegen noch keine Finanzierungszusagen für den Bau weiterer Abschnitte des Radschnellwegs vor.
Möglich ist auch eine stufenweise Realisierung, bei der einzelne Abschnitte der Gesamtstrecke nach und nach fertig gestellt werden. Dabei ist jedoch wichtig, dass die Teilabschnitte bereits einen eigenständigen Verkehrswert haben und an das bestehende Radverkehrsnetz angebunden sind.
Betrieb
Auch der Unterhalt einer Radschnellverbindung bedarf einer sorgfältigen und frühzeitigen Organisation. Beispielsweise spielen der Räumdienst im Winter, das Freischneiden oder Mähen eine wichtige Rolle, um die Attraktivität der Strecke dauerhaft sicherzustellen.