Was zeichnet den RS14 aus?
Der Radschnellweg im Landkreis Göppingen verläuft durch das dicht besiedelte Filstal. Entlang der Fils reihen sich nicht nur viele Wohn- und Arbeitsorte, sondern auch Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen wie an einer Perlenkette auf. Der Radschnellweg verläuft von Ebersbach über Uhingen, Göppingen, Eislingen und Salach bis Süßen und umfasst eine Gesamtlänge von 22 km.
Ziel des ambitionierten Vorhabens ist, mit der Radschnellverbindung im Filstal die Infrastruktur im Alltagsverkehr auf dieser zentralen Achse im Landkreis deutlich zu verbessern. Die Achse weist mit den bereits vorhandenen Straßenverbindungen sowie der Bahnstrecke eine hohe Verkehrsbelastung auf.
Die neue Radverkehrsinfrastruktur soll eine möglichst kreuzungsfreie, durchgängige Verbindung herstellen, die Radfahren attraktiv, komfortabel und sicherer macht. Der Landkreis möchte den Anteil des Radverkehrs unter den Verkehrsträgern weiter steigern und strebt die Verlagerung des Verkehrsaufkommens in Richtung Fahrrad an.
Bund und Land fördern die aktuelle Planung mit Mitteln in Höhe von insgesamt rd. 3,2 Mio. €. Das entspricht 87,5 % der geschätzten Planungskosten. Die restlichen Planungskosten trägt der Landkreis Göppingen.
In der Machbarkeitsstudie wurde ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,7 ermittelt. Damit ist der gesamtwirtschaftliche Nutzen des Radschnellweges im Filstal deutlich höher als seine Investitionskosten.
Rückblick
- Sommer 2023: In Ebersbach, Göppingen und Eislingen wird die Vorplanung Mitte 2023 abgeschlossen und die Entwurfsplanung beginnt.
- Frühjahr 2023: Die Vorplanung wird im Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreistags sowie in den Gremien der Städte Eislingen, Göppingen, Uhingen und Ebersbach vorgestellt.
- 25.07.-14.09.2022: Alle Interessierten konnten auf einer digitalen Beteiligungskarte Hinweise und Kommentare hinterlassen. Diese wurden durch das Planungsteam ausgewertet.
- Frühjahr 2022: Grundlagenermittlung und Beginn der Vorplanung
- 2021: Bewilligung der Förderung, Beauftragung der Projektsteuerung und Vergabeverfahren für Planungsleistungen
- 2020: Politischer Beschluss: Landkreis trägt gesamte Kofinanzierung, Förderantrag für Bezuschussung der Planungskosten wird gestellt
- 2017-2019: Erstellung der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg
- Dezember 2016: Auftaktveranstaltung zum „Radschnellweg Fils“ im Landratsamt
- April 2016: Offener Brief des ADFC Kreisverband fordert Radschnellweg von Göppingen nach Eislingen
Phasen des Projekts
Der Umsetzung von Radschnellverbindungen liegt ein differenzierter Prozess zugrunde. Von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Nutzung sind viele wichtige Schritte zu durchlaufen.
- Vorplanung: Die Vorzugsvariante aus der Machbarkeitsstudie wird weiterführend untersucht. Verschiedene Untervarianten werden miteinander verglichen und bewertet. Abschließend wird eine finale Trasse festgelegt.
- Entwurfsplanung: Die Trasse wird detailliert ausgearbeitet.
- Genehmigungsplanung: Im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren soll für die einzelnen Abschnitte der Trasse Baurecht erlangt werden.
- Ausführungsplanung: Erstellung von ausführungsreifen Plänen des Radschnellweges. Die Planungsphase zum Projekt wird abgeschlossen.
- Bauvorbereitung: Der Bau des Radschnellweges wird an Bauunternehmen vergeben.
Was ist bisher geschehen?
In einer Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg wurden 2018 insgesamt 70 Korridore für mögliche Radschnellverbindungen identifiziert. Die Ergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar:
www.radschnellverbindungen-bw.de.
Machbarkeitsstudie
Im Sommer 2018 stellte der Landkreis Göppingen seine Machbarkeitsstudie zu einer Radschnellverbindung im Filstal fertig: Im Rahmen einer umfassenden Variantenbewertung wurden in vier Untersuchungsabschnitten insgesamt 11 mögliche Trassenführungen untersucht und bewertet. Die Vorzugstrasse wurde im Sommer 2019 auf Basis der Variantenbewertung und in Abstimmung mit allen Beteiligten definiert. Auf dieser Grundlage wurden anschließend die Maßnahmenplanung und die Potentialanalyse durchgeführt.
Politische Beschlüsse
In der Machbarkeitsstudie vom Planungsbüro VIA eG wurde zunächst die Gesamtstrecke im Unteren und Mittleren Filstal von Ebersbach/Kreisgrenze bis nach Geislingen/Steige untersucht. Diese wäre auf Basis der Kriterien für Radschnellverbindungen grundsätzlich möglich gewesen. Durch die Absage einzelner Anliegerkommunen für eine kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 6,25% der Planungskosten und generellen Zweifeln an einer geeigneten Trassenführung im Bereich Gingen/Kuchen wurde das Projekt des RS14 in der Folge bis nach Süßen verkürzt.
Bei weiterführenden Verhandlungen mit der Landkreisverwaltung erklärte sich das Land Baden-Württemberg bereit, einen Demonstrationsradschnellweg entlang der alten B10 vom Neckartal kommend bis auf Höhe der Kläranlage Ebersbach auf Radschnellwegstandard auszubauen. Darüber hinaus wird das Land den weiteren Anschluss an die kommunale Radschnellverbindung in der Trägerschaft des Landkreises und der Stadt Göppingen bis einschließlich einer Filsquerung in Höhe der Querspange Ebersbach/West herstellen. Dadurch wurde der Weg für eine gemeinsame Finanzierung der Planungskosten durch Bund, Land und Landkreis für den verbleibenden Abschnitt Ebersbach/West-Süßen geebnet.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistags hat für das zukunftsweisende Projekt am 20. Oktober 2020 mit großer Mehrheit entsprechend die volle Kofinanzierung des restlichen Planungsaufwands beschlossen. Bund und Land übernehmen 87,5%, für den Landkreis beläuft sich der Anteil von 12,5% der Planungskosten voraussichtlich auf rd. 300.000 €.
Der Vorplanung wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistages am 09.05.2023 zugestimmt. In den Gremien der Städte Ebersbach, Göppingen und Eislingen wurde der Vorplanung Mitte 2023 ebenfalls zugestimmt. Dort läuft seitdem die Entwurfsplanung.
Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat sich nach intensiven Beratungen gegen die Vorplanung ausgesprochen. Welche Auswirkungen dieses Votum auf die Gesamtplanung der Radschnellverbindung im Filstal hat, wird derzeit noch im Landratsamt, unter anderem in Abstimmung mit dem Land als Fördermittelgeber für die Planung und der Stadt Uhingen beraten.
Wie geht es weiter mit dem Vorhaben?
Planung
Für die Realisierung einer Radschnellverbindung sind die standardisierten Verfahren zur Schaffung von Baurecht, Bebauungsplan oder Planfeststellung notwendig. Diese sind für die Abwägung der vielfältigen Belange und die Unterstützung von Grunderwerb relevant.
Umsetzung
Nachdem das Baurecht geschaffen wurde, kann der Bau durchgeführt werden. Dazu zählt eine detaillierte umsetzungsbezogene Planung des Baus, die Vergabe von Bauleistungen sowie die Überwachung und Betreuung. Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Tunnel sind der (planerische und finanzielle) Kern eines Radschnellverbindungsprojekts. Sie stellen Zwangspunkte bei der Idealverbindung dar.
Möglich ist auch eine stufenweise Realisierung, bei der einzelne Abschnitte der Gesamtstrecke nach und nach fertig gestellt werden. Dabei ist jedoch wichtig, dass die Teilabschnitte bereits einen eigenständigen Verkehrswert haben und an das bestehende Radverkehrsnetz angebunden sind.
Betrieb
Auch der Unterhalt einer Radschnellverbindung bedarf einer sorgfältigen und frühzeitigen Organisation. Beispielsweise spielen der Räumdienst im Winter, das Freischneiden oder Mähen eine wichtige Rolle, um die Attraktivität der Strecke dauerhaft sicherzustellen.