Beantwortung der häufigsten Fragen und Antworten

  • Radschnellwege werden auf Routen geplant, die bereits jetzt hochfrequentiert sind oder für die ein sehr hohes Potential an Radfahrenden prognostiziert wird. Die Trassen werden so geführt, dass Radfahrende auch längere Distanzen zügig mit dem Rad zurücklegen können. Dazu tragen die besonderen Eigenschaften von Radschnellwegen bei. Sie werden in den Qualitätsstandards durch das Land festgelegt. Um auch bei einem hohen Verkehrsaufkommen sicher und zügig radfahren zu können, sind Breiten von mindestens drei Metern im Einrichtungsverkehr und mindestens vier Metern im Zweirichtungsverkehr vorgegeben. Radschnellwege sollen möglichst bevorrechtigt über Kreuzungspunkte geführt werden und keine oder nur kurze Wartezeiten haben.
  • Radschnellwege mit ihren spezifischen Qualitätsstandards werden gebaut, um möglichst viele Menschen zum Umstieg auf das Rad zu motivieren. Wer mit dem Fahrrad oder Pedelec schnell, sicher und direkt ans Ziel kommt, muss nicht das Auto nutzen
  • Die Förderung des Radverkehrs bringt überwiegend positive Auswirkungen mit sich. Durch Radschnellwege soll ein weiterer Anreiz für den Umstieg vom PKW auf das Fahrrad geschaffen werden. Diese Verkehrsverlagerung bringt nicht nur positive ökologische Effekte mit sich, sondern wirkt sich auch positiv auf die Mobilitätskosten und die Unabhängigkeit von Energieträgern für die Fortbewegung aus.
  • Grundsätzlich besteht die Herausforderung, dass die Trasse des Radschnellwegs in eine bereits dicht bebaute Umgebung gelegt werden muss. Um eine möglichst hohe Attraktivität der Verbindung zu erreichen, müssen Gebiete mit einer hohen Dichte an Wohn- und Arbeitsplätzen an den Radschnellweg angebunden werden. Dadurch entstehen im Umkehrschluss auch Nutzungskonflikte mit anderen Verkehrsarten und sonstigen Interessen, zum Beispiel durch den Flächenbedarf von geparkten Fahrzeugen.
  • Um das komfortable Radfahren zu ermöglichen, erfordern Radschnellwege breite asphaltierte Wege. Die Neuversiegelung von Flächen soll allerdings aus ökologischer Sicht so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb steht die Planung von Radschnellwegen teilweise im Widerspruch zu Belangen des Umweltschutzes. Dadurch entsteht ein kontroverses Spannungsfeld zwischen der Stärkung von umweltgerechter Mobilität und dem sparsamen Umgang mit der endlichen Ressource Boden. Bei der Planung des Radschnellwegs wird deshalb darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme von neuen Flächen so gering wie möglich gehalten wird. Zugleich müssen die Wege aber eine ausreichende Breite aufweisen, um den Qualitätsanforderungen für Radschnellwege zu entsprechen und das Radfahren sicher, komfortabel und attraktiv zu machen.
  • Seit Abschluss der Machbarkeitsstudie im Jahr 2019 gab es Veränderungen in verschiedenen Bereichen. Durch die fortschreitende Planung, Abstimmungen zwischen den betroffenen Akteuren und die Veränderung der Rahmenbedingungen wurden zusätzliche Bewertungskriterien herangezogen, die in die Planung eingeflossen sind und somit zu Änderungen an der Vorzugstrasse geführt haben.
  • Vom 25.07.2022 bis 14.09.2022 können Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Karte Rückmeldungen und Hinweisen zum Trassenverlauf aus ihrer individuellen Perspektive und mit ihren Erfahrungen eintragen.
  • Im Verlauf der Planung gibt es zu geeigneten Zeitpunkten Veranstaltungen mit der Öffentlichkeit, in der wir gezielt über das Projekt informieren. Zudem werden Fragen und Hinweise diskutiert, um eine gelungene Planung zu erhalten.
  • Unter dem Reiter Kontakt finden Sie außerdem Ansprechpartner und ein Kontaktformular.
  • Bei der Planung von Radschnellwegen werden grundsätzlich die unterschiedlichen Verkehrsarten berücksichtigt.
  • Die Musterlösungen und Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg stellen die Richtlinien für die Planung des Radschnellwegs dar. Darin werden gute Vorschläge gemacht, wie der Fußverkehr getrennt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch gemeinsam mit dem Radverkehr geleitet werden kann. Der Fußverkehr wird daher in der Planung des RS14 ebenfalls betrachtet und in der Planung berücksichtigt.
  • Ab der Entwurfsplanung können die ersten Teilmaßnahmen detailliert betrachtet und nach Möglichkeit eine frühzeitige Umsetzung angestoßen werden. Dies ist jedoch unter anderem abhängig vom Aufwand der Planung und Bauleistung, der Umsetzbarkeit und der Genehmigungsverfahren.
  • Der Eingriff in die Umwelt durch die Vorzugsvariante wird durch die Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet und so gering wie möglich gehalten. Jedoch wird es aufgrund der knappen Platzverhältnisse und der geringen Flächenverfügbarkeit nicht möglich sein, eine den Qualitätsstandards entsprechende Trasse ohne Eingriffe in die Umwelt zu realisieren.
  • Geeignete Ausgleichsmaßnahmen werden im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung identifiziert und umgesetzt. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.
  • Der RS14 wird nach dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden Regelwerken geplant und umgesetzt. Selbstverständlich werden alle nötigen Einrichtungen (z.B. abgesenkte Bordsteine, Querungshilfen, Leiteinrichtungen etc.) beachtet.
  • Es wird mit Gesamtplanungskosten in Höhe von rd. 4 Mio. € gerechnet.
  • Es besteht die Förderzusage von Bund und Land Baden-Württemberg die aktuelle Planung des Landkreises mit Mitteln in Höhe von insgesamt rd. 3,2 Mio. € zu fördern. Das entspricht 87,5 % der geschätzten Planungskosten für diesen Abschnitt. Die restlichen 12,5 % der Planungskosten trägt der Landkreis Göppingen.
  • Für ein kleines Teilstück in Ebersbach/Fils trägt das Land die Kosten, unterstützt durch Bundesfördermittel.
  • Ein Radschnellwege ist eine Führungsform des Radverkehrs, die sich beispielsweise aus Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrsteifen zusammensetzt.
  • Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO. Insbesondere gilt auch auf Radschnellwegen §1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
  • Das zügige Vorankommen auf Radschnellwegen entsteht nicht durch besonders hohe Geschwindigkeiten, sondern durch ein gleichmäßiges Tempo mit wenigen Haltepunkten und möglichst geringen Wartezeiten. Daher liegt das Hauptaugenmerk auf der Verbindungsqualität, die ein komfortables, direktes und gleichmäßiges Vorankommen ermöglicht.
  • Das Ziel von Radschnellwegen ist es, das Radfahren attraktiv zu gestalten und Menschen damit zum Umstieg auf das Rad als Verkehrsmittel zu motivieren. Nur eine einladende, attraktive Infrastruktur kann die Menschen dazu bewegen vermehrt Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen.
  • Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum RS14 wurde untersucht, wie groß das Radverkehrspotential ist. Die Machbarkeitsstudie können Sie unter Download und Links einsehen.

Eine Strecke mit einer Länge von rund 22 km komplett kreuzungsfrei umzusetzen, ist im dicht bebauten Filstal leider nicht möglich. Daher wird derzeit geprüft, welche Trasse für die Bedürfnisse der Radfahrenden und Belange anderer Betroffener optimal ist. Durch Radschnellwege soll der Vorrang für Radfahrende größtenteils gegeben werden. Auch an Kreuzungen mit Ampelschaltung wird der Vorrang bevorzugt berücksichtigt, dabei werden situationsangepasste technische Lösungen z.B. Kontaktschleifen eingesetzt. Beispiele dazu finden Sie in den Musterlösungen für Radschnellverbindungen.

  • Auffällige und/oder aggressive Verkehrsteilnehmende können auch durch die beste Planung nicht verhindert werden. Bei der Planung des Radschnellweges wird großen Wert daraufgelegt, die Geometrie der Verkehrsanlage so zu planen, dass eine verkehrssichere Nutzung möglich ist.
  • Es wird darüber hinaus allgemein auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) verwiesen, deren §1 besagt:
    „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
    „(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
  • Entlang der Trasse werden Bäume vom zuständigen Betriebsdienst im Rahmen einer Streckenkontrolle überprüft. Der Betreiber hat gemäß seiner Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass das Lichtraumprofil des Verkehrsweges frei ist, und dass die Verkehrsteilnehmer freie Sicht auf Verkehrsschilder haben, sowie dass die Haltesichtweite frei ist. Werden darüber hinaus Bäume entdeckt, deren Standfestigkeit in Frage gestellt wird, werden diese in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung vom Betreiber entfernt.